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WSH Kloster Schöntal

Hausordnung

Das Leben in der Gemeinschaft eines Waldschulheimes verlangt die Bereitschaft zu Ordnung, Sauberkeit und gegenseitiger Rücksichtnahme. Alle müssen ihren Teil dazu beitragen, dass der Aufenthalt im Waldschulheim zu einem ungetrübten Erlebnis wird. In diesem Sinne ist die nachstehende Hausordnung zu verstehen. 

  • Das Haus ist um 22:00 Uhr von den Verantwortlichen der Gruppe zu schließen. Während derRuhezeitenvon 22:00 Uhr bis 6:30 Uhr und nach dem Mittagessen ist jeder störende Lärm zu vermeiden. 
  • Die Schlafräume werden von den Nutzenden selbst sauber gehalten. 
  • Jede Klasse bzw. Gruppe stellt ein täglich wechselndes Serviceteam, der das Hauspersonal bei allen Haus- und Küchenarbeiten unterstützt. Die Aufgaben umfassen das Decken der Tische, Auftragen der Speisen, Geschirr abtrocknen und aufräumen sowie das Säubern der Flure, des Speisesaales, der Duschräume und der Toiletten. Die notwendige Hilfe beim Haus- und Küchendienst ist niemalsStrafdienst. Während der Waldzeiten bleibt das Serviceteam am Morgen im Haus; an Erlebniswanderungen und Workshops nehmen sie Teil. 
  • Abfälle gehören in die Recyclingbehälter bzw. Mülleimer. Dies gilt auch auf Wanderungen und im Wald. Im Waldschulheim dürfen Abfälle keinesfalls in Waschbecken oder Toiletten entsorgt werden. Verstopfte Abflüsse sind von der Klasse selbst zu reinigen. 
  • Die ausgegebene Schutzkleidung wird nicht mit in die Schlafräume genommen. Sie wird, wie andere feuchte oder schmutzige Kleidungsstücke, im Trockenraum aufgehängt. 
  • Im Waldschulheim werden grundsätzlich nur saubere Schuhe, möglichst Hausschuhe, getragen. Alle schmutzigen Schuhe sind im Stiefelraum abzustellen. Waldschuhe werden nach der Rückkehr von draußen in der Stiefelwaschanlage gesäubert, aufgehängt und im Stiefelraum gegen Hausschuhe gewechselt. 
  • In den Räumen und auf dem Gelände des Waldschulheims dürfen Kinder und Jugendliche weder rauchen noch Alkohol trinken. Im Haus besteht ein vollständiges Rauch- und Feuerverbot. 
  • Bei Verlassen des Hauses für längere Zeit sind Haustüren und Fenster der Schlaf- und Aufenthaltsräume zu schließen. Auf einen sparsamen Umgang mit Wasser, Heizung, Strom und Warmwasser ist unbedingt zu achten. 
  • Das Verhalten im Brandfall wird bei der Einweisung besprochen. In jedem Zimmer hängt ein Flucht- und Rettungsplan. 
  • Für schuldhaft verursachte Schäden haften die Verursachenden. Alle Beschädigungen sind der Leitung unverzüglich anzuzeigen. Das Bemalen und Beschriften von Einrichtungsgegenständen werden als Beschädigung bewertet. 
  • Personen, die nicht der Klasse bzw. Gruppe angehören, dürfen das Waldschulheim nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Leitung und der Aufsichtsführenden betreten. Den Schülerinnen und Schülern ist es nicht erlaubt, fremde Personen auf das Gelände des Waldschulheimes einzuladen. 
  • Vor der Abreise geben die Gäste unaufgefordert alle überlassenen Schlüssel, ausgeliehene Bücher und dergleichen zurück. 
  • In der großen Klosteranlage sind wir mit dem Waldschulheim nicht allein. Es wird deshalb besondere Rücksichtnahme auf die Gäste des Bildungshauses der Diözese Rottenburg/Stuttgart, auf die sonstigen Institutionen und alle Anwohnenden erwartet. 
  • Schulklassen weisen dem Waldschulheim mit der Übersendung der Liste der Teilnehmenden die Masernschutzimpfung aller Gäste nach. 
     

Gez.: Leitung des Waldschulheimes Kloster Schöntal; Stand 12/2023