Hausordnung

Das Leben in der Gemeinschaft des Waldschulheimes verlangt von allen Bewohnern die Bereitschaft zu Ordnung, Sauberkeit und gegenseitiger Rücksichtnahme. Alle müssen ihren Teil dazu beitragen, dass der Aufenthalt im Waldschulheim für alle zu einem ungetrübten Erlebnis wird! In diesem Sinne ist die nachstehende Hausordnung zu verstehen.

1. Das Haus ist um 22.:00 Uhr von den Verantwortlichen der Gruppe zu schließen.

Während der Ruhezeiten von 22:00Uhr bis 6:30 Uhr und nach dem Mittagessen ist jeder störende Lärm zu vermeiden.

2. Die Schlafräume werden von Nutzern selbst sauber gehalten. Sie sind täglich zu reinigen.

3. Jede Klasse bzw. Gruppe stellt einen täglich wechselnden Haus- und Küchendienst. Die Aufgaben umfassen das Decken und Abräumen der Tische, Auftragen der Speisen, Geschirr abtrocknen, sowie das Säubern der Flure, des Speisesaales, der Duschräume und der Toiletten. Der Haus- und Küchendienst ist niemals Strafdienst. Während der Waldarbeitszeiten bleibt der Küchendienst im Haus; an Erlebniswanderungen und Workshops nimmt er jedoch teil.

4. Abfälle gehören in die Recyclingbehälter bzw. Mülleimer. Dies gilt auch auf Wanderungen und bei der Waldarbeit. Im Waldschulheim dürfen Abfälle keinesfalls in Waschbecken oder Toiletten geworfen werden. Verstopfte Abflüsse sind von der Klasse selbst zu reinigen.

5. Die ausgegebene Arbeitskleidung wird nicht mit in die Schlafräume genommen. Sie wird wie andere feuchte oder schmutzige Kleidungsstücke im Trockenraum aufgehängt.

6.Im Waldschulheim werden grundsätzlich Haus- oder Turnschuhe getragen.

Straßen- und Arbeitsschuhe werden nach Rückkehr von der Waldarbeit in der Stiefelwaschanlage gesäubert und im Stiefelraum gegen Hausschuhe gewechselt.

7.In den Räumen und auf dem Gelände des Waldschulheims dürfen Jugendliche weder rauchen noch Alkohol trinken. Im Haus besteht Rauchverbot für alle.

8. Bei Verlassen des Hauses für längere Zeit sind Haustüren und Fenster der Schlaf- und Aufenthaltsräume zu schließen. Auf einen sparsamen Umgang mit Wasser, Heizung, Strom und Warmwasser ist unbedingt zu achten.

9.Das Verhalten im Brandfall wird bei der Einweisung besprochen. In jedem Zimmer hängt ein Notfallplan.

10. Für schuldhaft verursachte Schäden haftet der Verursacher.Alle Beschädigungen sind der Heimleitung unverzüglich anzuzeigen. Das Bemalen und Beschriften von Einrichtungsgegenständen wird als Beschädigung bewertet.

11. Personen, die nicht der Klasse bzw. Gruppe angehören, dürfen das Waldschulheim nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Heimleitung und der Aufsichtsführenden betreten. Den Schülern ist es nicht erlaubt, fremde Personen auf das Gelände des Waldschulheimes einzuladen.

12. Vor der Abreise geben die Gäste unaufgefordert alle überlassenen Schlüssel, ausgeliehenen Bücher und dergleichen zurück.

13. In der großen Klosteranlage sind wir mit dem Waldschulheim nicht allein. Es wird deshalb besondere Rücksichtnahme auf das Bildungshaus der Diözese Rottenburg/Stuttgart und auf die sonstigen Institutionen und alle Anwohner erwartet.

Im Sinne einer besseren Lesbarkeit wurde auf die weibliche Form verzichtet.

Gez.: Leitung des Waldschulheimes Kloster Schöntal im Mai 2012